Wie bereits in unseren Medien angekündigt, wurde – in der Nationalrat-Sitzung vom 6. Juli – die Verlängerung der §57a-Intervalle beschlossen. Im Rahmen der 42. Novelle des Kraftfahrgesetztes wurde nun der Intervall von 4-2-2-2-1 festgelegt. Die wichtigste Begleitregelung ist die Abschaffung der Nachfrist. Eine Überziehung ist nicht mehr möglich, dafür kann die Überprüfung schon vier Monate vorher durchgeführt werden. Die neue Regelung soll nun am 19. Mai 2027 in Kraft treten und nicht, wie ursprünglich geplant, im Oktober 2026.
20 Prozent schwere Mängel nach 3 Jahren
Neben der Verlängerung der Pickerl-Intervalle bringt die KFG-Novelle eine Reihe weiterer Änderungen. Werkstätten sollen laut Bundeminister Hanke künftig dadurch entlastet werden, dass die Aufbewahrungspflicht für eine zweite Ausfertigung des Gutachtens über die wiederkehrende Begutachtung entfällt. Bei Fahrtenschreiberüberprüfungen soll künftig die elektronische Erstellung von Prüfnachweisen möglich sein.
Weitere Bestimmungen betreffen die Ausweitung von Deckkennzeichen auf Fahrzeuge der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste und der Bundesfinanzverwaltung sowie auf Fahrzeuge ausländischer Zollbehörden. Auch bei Lkw-Kontrollen sind Erleichterungen vorgesehen. Dazu kommen Anpassungen in der Fahrlehrer- und Fahrschulausbildung. Die Übergangsregelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, wird gestrichen wurde gestrichen.
Rechtliche Grundlagen für Test für autonomes Fahren
Weiters sollen bestimmte Baustellenfahrzeuge mit Kippaufbau oder Ladekran künftig innerhalb eines Umkreises von 75 Kilometern das höchste zulässige Gesamtgewicht um das Eigengewicht dieser Aufbauten überschreiten dürfen. Neu gefasst werden außerdem die rechtlichen Grundlagen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen.
Kommentar zur Entbürokratisierung und Verkehrssicherheit (12/25)
Nicht zuletzt werden Übergangsbestimmungen für die neuen Pickerl-Intervalle einschließlich der Ausgabe von Austauschplaketten geschaffen. Schließlich müssen die Plakette bei den Plakettenausgabe-Stellen hinsichtlich der richtigen Ablauffrist getauscht werden.
Die Grünen stimmen aus Gründe der Verkehrssicherheit dagegen
Die 42. KFZ-Novelle wurden von vier Parlamentsparteien beschlossen, lediglich die Grünen stimmten, mit dem Verweis auf die Verkehrssicherheit, dagegen.
In einem Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten, so die Abgeordnete. Elisabeth Götze (Grüne). Eine Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig entdeckt werden könnten.
