Seit 7. März 2013 ist die 7.
Novelle der Prüf-und
Begutachtungsstellenverordnung als BGBl. II 70/2013 gültig. Laut
Übergangsbestimmungen (§ 16 Abs. 11) dürfen noch bis 30. September
2013 die bisherigen Begutachtungsformblätter verwendet werden. (Grund
hierfür ist die Adaptierung der EBV). Ab sofort gilt: Die Beurteilung
der festgestellten Mängel hat nach der Anlage 6 zu erfolgen. Es
müssen nur die jeweils festgestellten Mängel am
Begutachtungsformblatt ausgedruckt werden. Eine komplette Liste der
möglichen Mängel ist in der ermächtigten Stelle an gut einsehbarer
Stelle auszuhängen oder als Info-Blatt aufzulegen. Link dazu:
www.kfz-techniker.at;