Der Kraftwagenbestand hatte sich von 1925 bis Ende 1929 auf sagenhafte 34.593 Einheiten verdoppelt. Mit dem Kraftfahrgesetz (KFG) vom 20. Dezember 1929 wurde die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge obligatorisch. Mit diesem Versicherungszwang war Österreich in Europa unter den Pionieren. Mittlerweile sind in Österreich fast 6 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen -und die Kfz-Haftpflichtversicherung umso notwendiger.