So richtig Freude hat, mit Ausnahme des Finanzministers, mit der NoVA eigentlich niemand. Die letzte positive Nachricht rund um die Abgabe war deren Entfall für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) mit 1. Juli 2025.

Ansonsten sorgen stetig sich verändernde Berechnungsformeln und Sonderbestimmungen dafür, dass das NoVA-System immer komplexer und damit die Umsetzung in der Praxis erschwert wird. In der derzeitigen Form sei die Abgabe „ein unüberschaubares Steuergesetz ohne irgendeinen Lenkungseffekt“, kritisiert etwa Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. Aus diesem Grund wollen Importeure und Fahrzeughandel noch in diesem Jahr einen Vorschlag für eine NoVA-Reform in den politischen Prozess einbringen. In naher Zukunft, konkret mit 1. Juli 2026, treten weitere Änderungen bei der NoVA in Kraft. Ab dann ist eine Rückvergütung der Abgabe beim Export von Fahrzeugen nur noch innerhalb der ersten vier Jahre nach Neuzulassung möglich. Danach entfällt diese Möglichkeit.  Von dieser Neuerung sind Exportgeschäfte ebenso betroffen wie die Restwertkalkulation beispielsweise von Leasingunternehmen oder Auktionsplattformen. Für Händler und spezialisierte Anbieter ein massiver Eingriff in ihre Geschäftstätigkeit und eine Gefahr für den wirtschaftlichen Erfolg.