Passanten in Wien atmen auf, Essenszusteller stehen hingegen vor einer ungewissen Mobilitätssituation: Ab 1. Oktober gelten für die elektrischen Zweiräder der Klasse L1e-B (ohne Tretkurbel, mit Gasgriff) neue Regeln: Die Fahrzeuge, in der Bundeshauptstadt als Transportmittel von (Essens-)Zustellern allgegenwärtig, werden dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug eingestuft.
Ernst gemacht
Mit allen "Nebengeräuschen": Helmpflicht, Zulassung, Versicherung, technische Überprüfung. Wie der ÖAMTC-Chefjurist Mag. Martin Hoffer meint, hätten tausende Halter solcher Fahrzeuge keine realistische Möglichkeit, die neuen Regeln zu erfüllen. Bis zu 20.000 Nutzer solcher E-Mopeds stünden somit vor einer faktischen Entwertung ihrer Fahrzeuge.
Im Mobilitätsministerium bekräftigt man hingegen den "gewaltigen Schritt" für mehr Verkehrssicherheit und verweist einerseits darauf, dass die Betroffenen Zeit gehabt hätten, sich auf die neue Regelung einzustellen. Andere Teile der Gesetzesnovelle vom Frühjahr 2026 seien bereits mit Mai in Kraft gesetzt worden, heißt es.
Andererseits werde man für Essenszusteller ab dem 1. Oktober die Möglichkeit von Fahrsicherheitstrainings eröffnen, welche von den großen Liefer-Plattformen finanziell bezuschusst werden.
Der Mobilitätsclub fordert dennoch eine rasche Klärung der Situation, unter anderem brauche es eine "Zulassung light" für bestehende L1e-B-Fahrzeuge, um Rechtssicherheit für Betroffene herzustellen und den Wertverlust von legal angeschafften Fahrzeugen zu verhindern. Gleichzeitig fordert man einen "Runden Tisch" mit Politik, Behörden, Herstellern und Interessenvertretungen.
Die Arge2Rad, Dachverband der Zweiradimporteure, hatte schon im April 2026 eine Unterstützungsinitiative für die betroffenen Fahrzeughalter gestartet.
