„Wer eine Vollkaskoversicherung für seinen Pkw als zu teuer empfindet, sollte zumindest prüfen, ob sich bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine Teilkaskoversicherung absichern lassen. Darüber hinaus sollte auch im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens die Möglichkeit bestehen, das eigene Fahrzeug bei einem qualifizierten Fachbetrieb in Österreich reparieren zu lassen“, erklärt Mag. Heinz Steinbacher, Leiter des Team Garanta.
Kleiner Blechschaden kann ein wirtschaftlicher Totalschaden werden
Gerade bei älteren Fahrzeugen kann aus einem vermeintlich kleinen Blechschaden rasch ein wirtschaftlicher Totalschaden werden. Die finanziellen Konsequenzen sind vielen Fahrzeughaltern nicht bewusst. Nach der gängigen Berechnung liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwerts den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei Gebrauchtwagen kann dafür bereits ein kleiner Parkschaden ausreichen. Bei der sogenannten Totalschadenabrechnung wird das Fahrzeug in der Regel über ein Onlineportal oder Restwertcenter („Wrackbörse“) angeboten, und der Kunde muss sich um ein neues Fahrzeug kümmern. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist dem Kunden öfters die Reparatur lieber, um mit seinem Auto noch einige Jahre weiterzufahren.
100-Prozent Totalschadenreparaturmöglichkeit
Das Team Garanta gehe hier einen anderen Weg: Kaskoschäden würden bis zur Höhe von 100 Prozent des Wiederbeschaffungswerts reguliert. Auf die Ermittlung von Restwerten über ein Onlineporttal oder Restwertcenter („Wrackbörse“) werde bei allen Kaskoversicherungen verzichtet. Stattdessen setze man auf die Beurteilung durch regionale, gerichtlich beeidete und unabhängige Sachverständige. „Welche Variante für den Kunden nun die geeignete ist, das sollte er gemeinsam mit seinem Mobilitätsberater in seinem Autohaus besprechen und selbst entscheiden können“, so Steinbacher.
