In der Aula der Alten Universität Graz überreichte Landeshauptmann Mario Kunasek in Vertretung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich an Josef Puntinger: Das 1931 von Josef Puntinger sen. gegründete Autohaus Puntinger vertrieb damals sämtliche Produkte der Marke Steyr-Fiat, später kam die Marke BMW dazu, danach die Marken Mitsubishi und Hyundai. Aktuell werden Fiat Pkw, Fiat Professional und Mitsubishi angeboten.
„Ich habe nach meinem Abschluss an der HTL Maschinenbau an der TU Graz studiert. Als mein Vater nach einem Verkehrsunfall aufgrund seiner schweren Verletzungen den Betrieb nicht mehr führen konnte, bin ich 1969 in das Kfz-Geschäft eingestiegen. Nachdem mein Vater wieder einigermaßen genesen war, riet er mir, so ich weiter im Geschäft bleiben wolle, die Meisterprüfung zu machen und das Studium zu beenden. Ich habe seine Ratschläge befolgt, 1970 die Meisterprüfung abgelegt und übernahm 1975 auch die erste offizielle Funktion als Bezirksvertrauensmann der Regionalstelle Leoben der Landesinnung. Kurze Zeit später hat sich dann auch die Automesse, die an mehreren Standorten und zuletzt am Hauptplatz in Leoben über die Bühne ging, etabliert.“
Seit 1980 fungierte Puntinger als Mitglied im Bundesinnungsausschuss, 2005 bis 2009 als Bundesinnungsmeister und 2010 bis 2015 als Bundesinnungsmeister-Stellvertreter. Auf die Frage, welche Jahre der Spitze der Bundesinnung Fahrzeugtechnik die wichtigsten waren, antwortet Puntinger: „Ich glaube, einer der Punkte war, dass die Bundes-innung wieder die Verfügung über den §57a-Mängelkatalog zurückbekommen hat. Neben anderem, wofür wir gekämpft haben, ist die §57a-Überprüfung damals im Fokus gestanden. Es gab immer wieder die Überlegungen, den reparierenden Betrieben die Möglichkeit, diese Fahrzeuge auch zu überprüfen, wegzunehmen. Deren Status zu erhalten und den Mängelkatalog zurückzubekommen sind Punkte, auf die ich heute stolz bin.“
Intervallverlängerung ist kontraproduktiv
Den neuen Prüfungsmodus der nun gestreckten §57a-Regelung sieht Puntinger kritisch: „Ich hätte mir gedacht, dass, wenn man das Thema schon angreift, dieses großflächiger macht, dass man da auch hergeht und sagt, wir stellen das ganze Prüfsystem auf ein digitales System um und verzichten auf die Prüfplakette; dann könnte man vielleicht von einer Verwaltungsvereinfachung oder Einsparung sprechen. Eine Intervallverlängerung bringt nicht nur nichts, sondern ist auch sicherheitsrelevant und aus meiner Sicht kontraproduktiv.“
