Damit wird zur österreichweit gleichen Umsetzung definiert, welche Fahrzeuge das rote historische Pickerl bekommen: nur Old- und Young-timer, Zustandsnote 1 bis 3, Baujahr bis 1955 oder über 30 Jahre alte, die aufgrund ihrer Erhaltungswürdigkeit und Originalität „historisch“ laut Ministerial-Liste sind; verändert nur mit zeitgenössischen Komponenten, im Einzelfall mit KAT – vom DPF ist keine Rede! – umweltfreundlicher gemacht. Der GEH26 fertigt alle, die Oldtimer zum E-Auto umbauen wollten, mit dem Satz ab: „… durch die Änderung der Hauptbaugruppe Motor eine Genehmigung als historisches Fahrzeug nicht mehr möglich ist“. Historische Fahrzeuge dürfen dagegen von Benzin auf Diesel (und umgekehrt) umgebaut und nachträglich eine (zeitgemäße) Gas-anlage eingebaut werden (ohne Abgastest!!). Der GEH26 regelt auch historische Replicas, Sport- und Rennfahrzeuge. Nicht aktualisiert, aber weiter gültig: die auf Seite 30 erwähnte Tabelle zur genehmigungsfreien Pkw-Umbereifung („Gleichwertigkeit von Diagonalreifen“) lt. Erlass BMVIT-179.401/0004-IV/ST1/2015 vom 22.12.2015. In der Liste fehlen viele gängige Autotypen, z. B. englische Ford und Vauxhall.
Unterfahrschutz nimmt Allradlern Geländegängigkeit
Der GEH26, der bisherige Erlässe aufhebt, schreibt manches detailliertest, in strengst möglicher Auslegung fest, anderes „bleibt im Nebelgrau des nicht Fassbaren“. Überraschend müssen „zur Sicherheit“ Sitze quer zur Fahrtrichtung ausgebaut und Lkws ab Erstzulassung 1973 zum Fahren auf öffentlichen Straßen hinten mit einem fahrzeugbreiten Unterfahrschutz nachgerüstet werden – sogar bei Militär- und geländegängigen Allrad-Lkws –, was deren Geländegängigkeit einschränkt, Diese Zwangsnachrüstung mit einem 60 kg schweren 10-cm-Rohr empfindet Stefan Reitgruber, Obmann des Vereins zur Förderung der historischen Fahrzeuge der österreichischen Automobilfabriken, zwar als Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbilds, warnt aber, den Unterfahrschutz bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen – was erlaubt wäre – abzumontieren: „Im Unfallsfall könnte der Versicherer die Haftung ablehnen!“
Gesamterlass historische Fahrzeuge
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Gesamterlasses historische Fahrzeuge 2026:
