Bereits ab dem 19. Juni gibt es im Rahmen des Verbraucherrechts Änderungsgesetzes 2026 neue rechtliche Bestimmungen, die auch für die Kfz-Branche relevant sind. So müssen all jene, die einen Online-Shop besitzen, künftig einen eigenen Widerrufsbutton im Rahmen des Kauf- bzw. Bestellprozesses im Online-Shop einbauen. Ein Hinweis, dass man per Mail einen Widerruf machen kann, reicht dann nicht mehr aus.
Gesetzlicher Hinweis
Weiters neu sind die von der EU vorgegeben Garantie- und Gewährleistungshinweise. Während die Garantiehinweise von den Herstellern kommen müssen und für jedes Produkt extra erstellt werden müssen, ist der Gewährleistungshinweis für alle gleich. Es gilt jedoch: Der Gewährleistungshinweis muss sowohl online, also auch im stationären Handel für den Kunden sichtbar sein und darf nicht verändert werden. Neues gibt es auch in Sachen Verlängerung der Gewährleistungszeit, dazu lesen Sie mehr im Teile-Spezial.
