Mai hatte der Verwaltungsgerichtshof interpretiert, dass -im Gegensatz zu Deutschland (siehe Bild) -Supermärkten und Selbstbedienungsmärkten in Österreich der Ölverkauf an Letztverbraucher untersagt ist. Gestattet ist die gewerbsmäßige Abgabe von Motorölen an Letztverbraucher nur Inhabern von Tankstellen, Kfz-Mechanikern, Maschinen-Service-Stellen, dem Mineralölfachhandel und Personen, die die genannten Unternehmen mit Motorölen beliefern, sofern sie Motoröl auch unentgeltlich zurücknehmen.